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Der Hohe Justizrat, der im Sog der Unruhen und des Aufruhrs um die Dutroux-Affäre entstand,
ist nicht nur die unerwartete Konsequenz dramatischer Umstände, sondern vielmehr das übereilte,
wenn auch verspätete Ergebnis eines langen sozialen und politischen Reifeprozesses. |
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Seit langem wurde die Reform erwartet, gefordert. Die Regierung und anschließend das Parlament sind sich
der Tragweite der Herausforderung bewusst geworden, als sie plötzlich kurzerhand in die Pflicht genommen
wurden und gezwungen waren, die Funktionsstörungen im Justizapparat zu beheben und das Vertrauen
wiederherzustellen, das das Volk ihm infolge mehrerer aufsehenerregender Fehlschläge der
Strafjustiz entzogen hatte. |
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| In Belgien ist man weiter gegangen als die anderen
Länder der Europäischen Union, indem man sich nicht für einen Hohen
Rat der Richter- und Staatsanwaltschaft entschieden hat - einer Bezeichnung,
in der ein Hauch von Standesdenken mitschwingt - sondern für einen
Hohen Justizrat. Dies kam schon einer kleinen Revolution auf Verfassungsebene
gleich - deren Artikel 151 zu diesem Zweck abgeändert werden musste
-; die neue Einrichtung ist nämlich mit grundlegenden und nie da gewesenen
Befugnissen ausgestattet: Vorschlagen der Bewerber für die Ämter in
der Richter- und Staatsanwaltschaft und der Korpschefs, Gutachten-
und Vorschlagsbefugnis bezüglich der allgemeinen Arbeitsweise und
der Organisation der Justizbehörden, allgemeine Aufsicht und Förderung
der Anwendung von internen Kontrollmechanismen innerhalb der rechtssprechenden
Gewalt, Bearbeitung von Beschwerden und Untersuchungsbefugnis bezüglich
der Arbeitsweise der Justiz.
Dieser Hohe Justizrat bildet das Zentrum eines neuen Zusammenspiels der Gewalten im
Sinne eines Zugewinns an Demokratie.
Die ausführende Gewalt ihrerseits hat mit einem
verschrieenen System gebrochen und verzichtet nunmehr darauf, sich unmittelbar in die Ernennungen
der Richter- und Staatsanwaltschaft einzumischen. Sie überlässt diese Aufgabe einem paritätisch
besetzten, sowohl gegenüber der ausführenden Gewalt selbst als auch gegenüber der Justiz
unabhängigen Organ. Diese ist ihrerseits zum ersten Mal in ihrer Geschichte einer externen
Kontrolle unterworfen. Die Richter und Staatsanwälte sind dazu aufgefordert, sich über
ihre Traditionen und ihren Korpsgeist hinwegzusetzen. Wenn die gesellschaftlich relevanten Gruppen
als solche im HJR vertreten sind, so bedeutet das nichts anderes, als dass die Justiz
schlussendlich viel mehr als eine Einrichtung von Richtern und Staatsanwälten darstellt. Es
handelt sich hierbei um ein Prinzip, einen grundlegenden Wert, der in den öffentlichen Bereich
fällt und die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit betrifft. Dessen faktische Anwendung ist nicht
das Privileg einzelner, hier sind alle in die Verantwortung genommen.
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Die Herausforderungen für den
HJR fundieren auf dieser neu ausgehandelten Legitimität.
Die paritätische Besetzung des Hohen Justizrats
sowohl auf sprachlicher als auch auf sozioprofessionneller Ebene macht aus ihm ein demokratisches Forum,
in dem sämtliche Auffassungen über das Justizwesen vertreten sein dürften.
Man kann davon ausgehen, dass Belgien mit dem Hohen Justizrat einen mit den notwendigen
Strukturen ausgestatteten Begegnungsort für die Akteure im Gerichtsbereich und die Vertreter
der gesellschaftlich relevanten Gruppen geschaffen hat, in dem über Rechtspolitik und neue
Strategien in diesem Bereich diskutiert wird.
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