H J R > Ursprung
 
Der Hohe Justizrat, der im Sog der Unruhen und des Aufruhrs um die Dutroux-Affäre entstand, ist nicht nur die unerwartete Konsequenz dramatischer Umstände, sondern vielmehr das übereilte, wenn auch verspätete Ergebnis eines langen sozialen und politischen Reifeprozesses.
Seit langem wurde die Reform erwartet, gefordert. Die Regierung und anschließend das Parlament sind sich der Tragweite der Herausforderung bewusst geworden, als sie plötzlich kurzerhand in die Pflicht genommen wurden und gezwungen waren, die Funktionsstörungen im Justizapparat zu beheben und das Vertrauen wiederherzustellen, das das Volk ihm infolge mehrerer aufsehenerregender Fehlschläge der Strafjustiz entzogen hatte.
In Belgien ist man weiter gegangen als die anderen Länder der Europäischen Union, indem man sich nicht für einen Hohen Rat der Richter- und Staatsanwaltschaft entschieden hat - einer Bezeichnung, in der ein Hauch von Standesdenken mitschwingt - sondern für einen Hohen Justizrat. Dies kam schon einer kleinen Revolution auf Verfassungsebene gleich - deren Artikel 151 zu diesem Zweck abgeändert werden musste -; die neue Einrichtung ist nämlich mit grundlegenden und nie da gewesenen Befugnissen ausgestattet: Vorschlagen der Bewerber für die Ämter in der Richter- und Staatsanwaltschaft und der Korpschefs, Gutachten- und Vorschlagsbefugnis bezüglich der allgemeinen Arbeitsweise und der Organisation der Justizbehörden, allgemeine Aufsicht und Förderung der Anwendung von internen Kontrollmechanismen innerhalb der rechtssprechenden Gewalt, Bearbeitung von Beschwerden und Untersuchungsbefugnis bezüglich der Arbeitsweise der Justiz.

Dieser Hohe Justizrat bildet das Zentrum eines neuen Zusammenspiels der Gewalten im Sinne eines Zugewinns an Demokratie.

Die ausführende Gewalt ihrerseits hat mit einem verschrieenen System gebrochen und verzichtet nunmehr darauf, sich unmittelbar in die Ernennungen der Richter- und Staatsanwaltschaft einzumischen. Sie überlässt diese Aufgabe einem paritätisch besetzten, sowohl gegenüber der ausführenden Gewalt selbst als auch gegenüber der Justiz unabhängigen Organ. Diese ist ihrerseits zum ersten Mal in ihrer Geschichte einer externen Kontrolle unterworfen. Die Richter und Staatsanwälte sind dazu aufgefordert, sich über ihre Traditionen und ihren Korpsgeist hinwegzusetzen. Wenn die gesellschaftlich relevanten Gruppen als solche im HJR vertreten sind, so bedeutet das nichts anderes, als dass die Justiz schlussendlich viel mehr als eine Einrichtung von Richtern und Staatsanwälten darstellt. Es handelt sich hierbei um ein Prinzip, einen grundlegenden Wert, der in den öffentlichen Bereich fällt und die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit betrifft. Dessen faktische Anwendung ist nicht das Privileg einzelner, hier sind alle in die Verantwortung genommen.

Die Herausforderungen für den HJR fundieren auf dieser neu ausgehandelten Legitimität.

Die paritätische Besetzung des Hohen Justizrats sowohl auf sprachlicher als auch auf sozioprofessionneller Ebene macht aus ihm ein demokratisches Forum, in dem sämtliche Auffassungen über das Justizwesen vertreten sein dürften.


Man kann davon ausgehen, dass Belgien mit dem Hohen Justizrat einen mit den notwendigen Strukturen ausgestatteten Begegnungsort für die Akteure im Gerichtsbereich und die Vertreter der gesellschaftlich relevanten Gruppen geschaffen hat, in dem über Rechtspolitik und neue Strategien in diesem Bereich diskutiert wird.

 
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